
Förderprogramme & Gründer-Coaching
Förderprogramme für Gründer 2026
Du möchtest dich selbstständig machen, dir fehlt aber noch das nötige Kapital? Für Gründer gibt es verschiedene Zuschüsse, Förderkredite und Beratungsangebote. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von deiner persönlichen Situation, der geplanten Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf ab.
Hier findest du eine Übersicht über wichtige bundesweite Fördermöglichkeiten. Zusätzlich gibt es Programme der einzelnen Bundesländer, die sich bei Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragstellung unterscheiden.
Wer bietet welche Förderung?
Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst und dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchtest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Du beziehst Arbeitslosengeld.
- Bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit besteht noch ein Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
- Durch die Selbstständigkeit wird die Arbeitslosigkeit beendet.
- Du übst die Selbstständigkeit hauptberuflich aus.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit deiner Gründung.
- Du kannst gegenüber der Agentur für Arbeit darlegen, dass du über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit verfügst.
Für Menschen mit Behinderungen gelten bei der Voraussetzung des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld besondere Regelungen.
Wichtig: Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach den gesetzlichen Voraussetzungen und im Rahmen ihres Ermessens über die Förderung.
Die Förderung ist in zwei Phasen aufgeteilt:
Phase 1:
Du erhältst für sechs Monate einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Phase 2:
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kannst du für weitere neun Monate jeweils 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung erhalten. Für diese zweite Förderphase ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Die Förderung wird nicht automatisch verlängert.
Den Antrag und weitere Informationen findest du direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Einstiegsgeld und weitere Unterstützung durch das Jobcenter
Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kann unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld infrage kommen. Die Bezeichnung Grundsicherungsgeld gilt seit dem 1. Juli 2026 und ersetzt das frühere Bürgergeld.
Voraussetzung für das Einstiegsgeld ist unter anderem, dass du die Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Außerdem muss die Gründung Aussicht darauf bieten, dass du künftig deinen Lebensunterhalt ohne Grundsicherungsgeld bestreiten kannst.
Höhe und Dauer legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Auch beim Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch.
Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (LES) anbieten. Dazu können beispielsweise Darlehen oder Zuschüsse für notwendige Anschaffungen sowie kostenfreie Beratung gehören. Dabei wird unter anderem geprüft, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden und ob die geplante oder bestehende Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist.
Förderung durch die KfW
Die KfW bietet verschiedene Förderkredite für Gründung, Unternehmensnachfolge und junge Unternehmen an. Zu den wichtigen Programmen gehören der ERP-Gründerkredit – StartGeld, der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge sowie der ERP-Förderkredit KMU.
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Gründer und junge Unternehmen Investitionen und laufende Kosten finanzieren.
Fördervolumen: bis zu 200.000 Euro
Davon können bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratungskosten oder Leasingraten. Auch Investitionen, Fahrzeuge, Ausstattung sowie Material- und Warenlager können finanziert werden.
Das StartGeld richtet sich unter anderem an:
- Gründer im Haupt- oder Nebenerwerb
- junge Unternehmen
- Unternehmensnachfolger
- Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen
Die Geschäftstätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht länger als fünf Jahre bestehen. Der Sitz des Unternehmens und der Ort der Investition müssen in Deutschland liegen.
Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos. Dadurch kann sich der Zugang zu einer Finanzierung erleichtern. Die konkreten Sicherheiten werden jedoch mit der finanzierenden Bank vereinbart.
Ein Eigenkapitalanteil ist beim StartGeld nicht zwingend erforderlich. Die Kreditentscheidung trifft allerdings die jeweilige Bank beziehungsweise Sparkasse.
Das StartGeld kann eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren haben. Je nach Laufzeit sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre möglich.
Die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen findest du direkt bei der KfW.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Für größere Finanzierungsbedarfe gibt es den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077).
Das Programm richtet sich an Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen. Eine Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank, wodurch die Finanzierung erleichtert werden kann. Für Vorhaben in Regionalfördergebieten gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner. Die konkreten Förderbedingungen und Voraussetzungen solltest du deshalb vor der Finanzierung prüfen.
ERP-Förderkredit KMU
Der ERP-Förderkredit KMU richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden unter anderem Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Beteiligungen.
Kreditbetrag: bis zu 25 Millionen Euro
Laufzeit: bis zu 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu 3 Jahre
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Auch Gründer, Nachfolger, Einzelunternehmen und Freiberufler können das Programm nutzen.
Bei der Variante mit Risikoübernahme kann die KfW 50 Prozent des Kreditrisikos übernehmen. Diese Haftungsfreistellung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und gilt nicht automatisch für jeden Kredit. Für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen günstigere Zinssätze gelten.
Weitere Informationen findest du direkt bei der KfW.
Förderung von Beratung und Coaching
Nicht nur die Finanzierung kann gefördert werden. Auch Beratung und Coaching für den Schritt in die Selbstständigkeit kommen unter bestimmten Voraussetzungen infrage.
Ein Beispiel ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Darüber können unter anderem Coachings zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit gefördert werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Ob eine Förderung möglich ist, hängt deshalb von der individuellen Situation und der Entscheidung der zuständigen Stelle ab.
Geeignete Maßnahmen können beispielsweise die Erstellung eines Businessplans, Finanzierung, Markt- und Wettbewerbsanalyse oder die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit behandeln.
Förderprogramme variieren nach Bundesland
Neben den bundesweiten Förderungen gibt es zahlreiche Programme der einzelnen Bundesländer. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungsprogramme sowie Beratungs- und Coachingangebote.
Welche Förderung infrage kommt, hängt vom Bundesland, der Branche, der Unternehmensgröße und dem konkreten Vorhaben ab.
Eine Übersicht nach Bundesländern bietet Deutschland startet. Dort findest du unter anderem Informationen zu Zuschüssen und Stipendien, Krediten und Darlehen, Beteiligungskapital sowie Beratungs- und Coachingangeboten.
Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Förderbank des jeweiligen Bundeslandes sowie auf die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Die Gründerberatung bei der Gründerhilfe NRW
Du möchtest einen eigenen Betrieb gründen und suchst Unterstützung bei Businessplan, Finanzierung oder Förderanträgen? Die Gründerhilfe NRW bietet Existenzgründungsberatung und Coaching an.
Nach Angaben des Anbieters können Gründer unter bestimmten Voraussetzungen über einen AVGS kostenfrei an einem Einzelcoaching teilnehmen. Die Gründerhilfe NRW gibt an, entsprechende Coachings bundesweit anzubieten. Ein AVGS muss jedoch vorliegen und von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt werden. Eine kostenlose Beratung kann deshalb nicht unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen zugesichert werden.
Nach Angaben der Gründerhilfe NRW können bei Vorlage eines entsprechenden AVGS auch Coachings mit bis zu 80 Vollzeitstunden gefördert werden. Welche Dauer tatsächlich bewilligt wird, hängt von der konkreten Maßnahme und dem ausgestellten Gutschein ab.
Mögliche Inhalte einer Gründungsberatung
- Unterstützung beim Businessplan und den erforderlichen Anlagen
- Vorbereitung auf Gespräche mit Banken
- Beratung zu Fördermitteln und Finanzierung
- Unterstützung bei Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
- Beratung zu Organisation und Personal
- Marketing und Vertrieb
- Fragen zu Buchhaltung und kaufmännischen Grundlagen
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit
- Qualitätsmanagement
Die konkreten Fördermöglichkeiten sollten vor Beginn der Beratung mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter geklärt werden.
Corinna Fröhling
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