Du bist Handwerker und täglich auf der Baustelle, in der Werkstatt oder beim Kunden unterwegs. Dabei birgt jede Tätigkeit Risiken – ob schwere Lasten, scharfe Werkzeuge oder laute Maschinen. Arbeitssicherheit ist kein lästiges Extra, sondern schützt dich, deine Mitarbeiter und langfristig auch deinen Betrieb vor Ausfällen, Unfällen und teuren Bußgeldern. In diesem Beitrag erkläre ich dir, worauf du achten musst, um gesetzlichen Vorgaben zu genügen und deine Gesundheit bestmöglich zu schützen.
Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzliche Grundlagen und Pflichten als Unternehmer
1.1 ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Basis für alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit in Deutschland. Es verpflichtet dich als Arbeitgeber, Gefährdungen zu identifizieren, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen und deine Mitarbeiter zu unterweisen.
- § 3 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung:
Du musst für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – also systematisch prüfen, welche Gefahren von Maschinen, Arbeitsstoffen, Räumlichkeiten oder Arbeitsabläufen ausgehen. - § 12 ArbSchG – Unterweisung:
Jeder deiner Beschäftigten muss mindestens einmal pro Jahr (oder öfter bei neuen Risiken) in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingewiesen werden.
1.2 BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln (Maschinen, Werkzeuge, Druckbehälter etc.):
- Prüfung und Instandhaltung:
Du musst sicherstellen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden (z. B. durch befähigte Personen oder Sachverständige) und betriebsbereit sind. - Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln:
Für jedes Gerät, jede Maschine oder Anlage erstellst du in der Gefährdungsbeurteilung einen gesonderten Abschnitt über die spezifischen Prüfintervalle (zum Beispiel Prüfung der elektrischen Sicherheit alle 1 – 2 Jahre, Sichtprüfung vor jeder Inbetriebnahme).
1.3 DGUV Vorschriften und Regeln
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt branchenspezifische Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 3 für elektrische Betriebsmittel, DGUV Vorschrift 1 für unternehmerische Pflichten) und Regeln (z. B. DGUV Regel 100-500 zum Umgang mit Gefahrstoffen) bereit. In deinem Handwerk sind vor allem folgende Punkte relevant:
- DGUV Vorschrift 1 – Prävention:
Grundlegende Pflichten zur Unfallverhütung, Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft. - DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
Prüfung von Bohrmaschinen, Winkelschleifern, Elektroinstallationen. - DGUV Regel 100-500 – Gefahrstoffverzeichnis, Kennzeichnung, Unterweisung:
Wenn du mit Lacken, Lackverdünnern, Ölen oder anderen chemischen Produkten hantierst.
2. Gefährdungsbeurteilung: Dein zentraler Schritt
2.1 Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbSchG) und bildet die Grundlage aller weiteren Sicherheitsmaßnahmen: Sie legt fest, welche Risiken an jedem Arbeitsplatz bestehen und mit welchen Mitteln du sie verhinderst.
2.2 Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen:
Liste alle Einsatzorte auf: Baustelle, Werkstatt, Lagerraum, Büro, Firmenfahrzeug. Unterteile deine Arbeit in konkret beschreibbare Tätigkeiten (z. B. „Beton mischen“, „Wände verputzen“, „Holz sägen“, „Schrauben montieren“). - Gefahrenquellen identifizieren:
- Physikalische Gefahren: Lärm, Vibration, Staub, Absturzgefahr, ungesicherte Leitern.
- Chemische Gefahren: Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe, Schmierstoffe.
- Biologische Gefahren: Schimmelsporen (z. B. bei Sanierungsarbeiten), Hautkontakt mit Pilzbefall.
- Ergonomische Gefahren: Wiederkehrende Hebebewegungen, ungünstige Körperhaltungen, schweres Heben.
- Elektrische Gefahren: Defekte Kabel, fehlerhafte Maschinen, Arbeiten an elektrischen Installationen.
- Bewertung der Risiken:
Schätze ein, wie wahrscheinlich ein Unfall oder Gesundheitsschaden ist und wie schwerwiegend die Folgen wären. Zum Beispiel:- Eine kleine Schraube zu verlieren birgt kaum Risiko. Außer man trägt keine Sicherheitsschuhe.
- Unzureichend gesicherte Gerüste können zu einem schwerwiegenden Absturz führen.
- Lackdämpfe ohne Atemschutz können langfristig die Lunge schädigen.
- Maßnahmen festlegen (Maßnahmenhierarchie):
- Eliminieren/ersetzen: Kannst du das Risiko ganz ausschalten? Zum Beispiel Staubabsaugung beim Schleifen statt nur Maske?
- Technische Maßnahmen: Abdeckungen, Schutzvorrichtungen an Maschinen, Sicherungsnetze, Hebehilfen für schwere Lasten.
- Organisatorische Maßnahmen: Klare Arbeitsabläufe, Reinigungs- und Wartungspläne, Verbot gleichzeitiger Arbeiten in engen Bereichen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Atemschutzmasken (FFP2/FFP3), Schnittschutzhandschuhe.
- Dokumentation:
Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich vorliegen und regelmäßig (mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen) geprüft und aktualisiert werden. Halte alle Maßnahmen und Verantwortlichen fest sowie Datum der letzten Überprüfung.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Was du wirklich brauchst
3.1 Kopf- und Augenschutz
- Industrieschutzhelm (EN 397): Trage ihn immer, wenn die Gefahr besteht, dass dir herunterfallende Teile auf den Kopf fallen (z. B. auf Baustellen mit Arbeiten über Kopfhöhe).
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz (EN 166): Bei Schleif-, Schneid- oder Meißelarbeiten, um deine Augen vor Staub, Spänen oder Funken zu schützen.
3.2 Gehörschutz
- Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz (EN 352): Schon ab einem Lärmpegel von 80 dB(A) ist Gehörschutz vorgeschrieben; Baustellen mit Betonmischer, Motorsäge, Presslufthammer und Winkelschleifer erreichen oft 90–110 dB(A). Trage den Schutz konsequent, um Gehörschäden und Tinnitus vorzubeugen.
3.3 Atemschutz
- Staubmaske (FFP2/FFP3): Beim Arbeiten mit Mineralwolle, Gips, Beton, Holzstaub. FFP3-Masken filtern 99 % aller Partikel; bei krebserregendem Holzstaub oder Lacken verwende mindestens FFP3.
- Gas-/Kombinationsfilter: Bei Einsatz von Lösemitteln, Lösungsmitteln, Farbspritzarbeiten – achte auf richtigen Filtertyp (A, B, E, K oder Kombination).
3.4 Handschutz
- Allzweckhandschuhe (EN 388: mechanische Risiken): Standard-Handschuhe gegen Schnitt-, Stich- und Abriebsgefahren beim Handhaben von Holz, Metall, Stein.
- Spezielle Handschuhe (EN 374: chemische Gefahren): Wenn du mit Lösungsmitteln, Ölen oder schädlichen Chemikalien arbeitest.
- Schnittschutzhandschuhe (EN 407): Bei Arbeiten mit Kreissäge, Kettensäge, Trennschleifer.
3.5 Fußschutz
- Sicherheitsschuhe (EN 20345): Achte auf Stahlkappe (S1 oder S3) zum Schutz vor Quetschungen, Nägeln und schweren Gegenständen. S3-Modelle haben zusätzlich durchtrittsichere Sohle (z. B. bei Arbeiten mit Nageleisen oder Schrauben).
3.6 Körperschutz
- Schutzkleidung (EN 1149, EN 343, EN 13934): Strapazierfähige, enganliegende Arbeitskleidung; bei Schweißarbeiten Schutzkleidung mit Flammschutz.
- Warnschutzkleidung (EN 20471): Wenn du Arbeiten in der Nähe von Verkehrsflächen oder bei schlechten Sichtverhältnissen ausführst.
- Fachgerechte Schnittschutzhose/Schnittschutzjacke: Bei Arbeiten mit Motorsäge; diese Kleidung enthält Schnittschutzeinlagen in den gefährdeten Bereichen.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
4.1 Maschinen- und Werkstattsicherheit
- Prüfpflichtige Arbeitsmittel (BetrSichV, DGUV 3): Bohrmaschinen, Winkelschleifer, stationäre Kreissäge, Schweißgeräte – sie müssen regelmäßig (je nach Gerät alle 6–24 Monate) durch eine sachkundige Person geprüft werden.
- Schutzvorrichtungen und Absperrungen:
- Trennscheiben-Befeuerungsschutz an Winkelschleifern.
- Sägeblattschutz an Stationärkreissägen.
- Not-Aus-Schalter gut erreichbar positionieren.
- Stromversorgung: Verlege Kabel so, dass kein Stolperrisiko entsteht, setze ortsfeste Steckdosen, verwende FI-Schutzschalter (RCD) zur Absicherung gegen Fehlerströme.
- Werkstattordnung:
- Staubabsauganlage: Reduziert Gesundheitsrisiken und Brandgefahr.
- Sauberkeit und Ordnung: Kein Öl, Schmutz oder Reststücke auf dem Boden, damit du nicht ausrutschst.
- Regale und Lagerung: Schwere Gegenstände unten, leicht zugänglich, um Verletzungen beim Entnehmen zu vermeiden.
4.2 Baustellensicherheit
- Gerüste und Leitern (DIN EN 12811, DIN EN 131): Gerüste müssen von geprüften Fachkräften auf- und abgebaut werden. Leitern brauchen rutschfeste Füße und sollten in einem Winkel von ca. 75 ° betragen.
- Absperrung und Kennzeichnung:
- Warnschilder: „Betreten verboten“, „Schlammige Oberfläche“, „Stolpergefahr“ usw.
- Bauzäune oder Absperrbänder: Verhindern, dass Unbefugte die Baustelle betreten.
- Stromversorgung auf der Baustelle:
- Benzingeneratoren nur in gut belüfteten Bereichen aufstellen, um CO-Gefahr zu vermeiden.
- Leitungsschutzschalter (RCD) und FI-Schalter zwingend verwenden.
- Arbeitsbereich absichern: Achte auf genügend Freiraum um Maschinen (z. B. etwa 50 cm um eine Tischkreissäge) und sichere Abstellflächen für Werkzeuge.
4.3 Ergonomie und Belastungsschutz
- Richtige Hebetechnik:
- Kniebeuge: Immer in die Knie gehen, Rücken gerade halten.
- Heben mit geradem Rücken und engen Lasten am Körper.
- Hilfsmittel einsetzen:
- Hubwagen, Sackkarren, Hebebühnen oder Hebekräne für schwere Materialien.
- Arbeitsböcke oder höhenverstellbare Arbeitstische: Reduzieren das Bücken bei Montage oder Schleifarbeiten.
- Pausen und Arbeitswechsel:
- Wechsle regelmäßig zwischen sitzenden, stehenden und körperlich anstrengenden Tätigkeiten.
- Lege kurze Pausen ein, um Ermüdung und Überlastung vorzubeugen.
5. Unterweisungen und Schulungen: Pflichten und Tipps
5.1 Regelmäßige Unterweisungen
- Inhalte der Unterweisung:
- Allgemeine Arbeitsschutzregeln (z. B. Verhalten bei Gefahr, Meldepflichten).
- Bedienung von Maschinen: Sicherheitshinweise, richtiges Einstellen, Abdeckungen, Not-Aus.
- Umgang mit Gefahrstoffen: Lagerung, Kennzeichnung, Dosierung, Entsorgung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen.
- Dokumentation:
Jeder Mitarbeiter unterschreibt nach der Unterweisung eine Liste, die Datum, Inhalt und Teilnehmer festhält. Damit weist du gegenüber der Berufsgenossenschaft nach, dass du deinen Pflichten nachgekommen bist.
5.2 Spezialisierte Schulungen
- Staplerschein oder Gabelstaplertraining: Wenn du eigene Baumaschinen oder Gabelstapler nutzt.
- Schweißerschulung nach DIN EN ISO 9606: Für Schweißarbeiten im Metallhandwerk – hier ist der betrieblich gebundene Schweißerpass Pflicht.
- Hygieneschulung und Asbestsanierung: Bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden.
- Erste-Hilfe-Kurs: Mindestens einmal alle zwei Jahre muss jeder Betrieb (abhängig von Mitarbeiteranzahl) Ersthelfer melden, die einen Kurs absolviert haben.
6. Erste Hilfe, Notfall- und Brandschutz
6.1 Notfall- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Erste-Hilfe-Kasten:
- ECE-Richtlinie: DIN 13157 (Grundausführung) oder DIN 13169 (Inhalt für KFZ/Werkstätten).
- Verbandsmaterial regelmäßig kontrollieren und abgelaufene Artikel austauschen.
- Notfallordner:
- Namen und Telefonnummern von Ersthelfern, Rettungsdiensten, benachbarten Betrieben.
- Lageplan mit Rettungswegen, Sammelstelle.
- Betriebsanweisung „Erste Hilfe“:
- Jeder Mitarbeiter muss wissen, wo sich der Erste-Hilfe-Kasten befindet, wie man einen Notruf absetzt (Notruf 112) und welche wichtigen Angaben (Ort, Art des Unfalls, Anzahl Verletzte) zu machen sind.
6.2 Brandschutzmaßnahmen
- Brandschutzordnung Teil A:
Flora des betrieblichen Verhalten im Brandfall – allgemein für alle Unternehmen einheitlich. - Feuerlöscher:
- PFPN 6/6 (Pulverlöscher): Universell einsetzbar.
- ABC-Pulverlöscher: In Werkstattbereichen mit brennbaren Stoffen (Öle, Farben).
- Löscher an gut zugänglichen Stellen anbringen und mindestens einmal jährlich warten lassen.
- Brandschutzhelfer:
- Mindestens 5 % der Beschäftigten (abhängig von Betriebsgroße) schulen und bestellen.
- Sie leiten im Ernstfall die Evakuierung, benutzen Feuerlöscher, koordinieren mit der Feuerwehr.
- Flucht- und Rettungswege:
- Müssen jederzeit frei und gut gekennzeichnet sein (DIN 4844).
- Leuchtrichtzeichen („grün-weiß“) anbringen, Notbeleuchtung prüfen.
7. Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsschutz bei Chemikalien
7.1 Chemikalienverordnung (ChemG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Sicherheitsdatenblätter (SDB):
Für jeden eingesetzten Stoff (Farben, Lacke, Lösungsmittel, Silikone) musst du das SDB vorliegen haben und deine Mitarbeiter darüber informieren. - Kennzeichnung (CLP-Verordnung):
Achte auf Piktogramme (z. B. „Flamme“ für leicht entzündliche Stoffe, „Totenkopf“ für hochgiftig). - Lagerung:
- Gefahrstoffe in speziellen, belüfteten Räumen oder Schränken lagern.
- Kompatible Stoffe zusammenlagern (z. B. niemals Oxidationsmittel neben brennbaren Stoffen).
- Umgang und Entsorgung:
- Verbrauchende Materialien (Pinsel, Lappen) gesondert in Metallbehältern mit Deckel sammeln.
- Abfälle über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abführen.
- Keine Lösungsmittelreste in den Abfluss kippen (Wassergefährdungsklasse).
7.2 Atemschutz und Belüftung
- Ortsfeste Absaugvorrichtungen:
Wenn du regelmäßig in geschlossenen Räumen sprühst oder schleifst. - Mobile Luftreiniger mit Aktivkohlefilter:
Bei Lackier- oder Klebearbeiten, um Lösungsmitteldämpfe zu reduzieren. - Atemschutzklasse wählen:
- FFP2: Mindestens 94 % Partikelfilter.
- FFP3: Mindestens 99 % Partikelfilter – bei krebserregendem Staub (z. B. Eternit, Hölzer).
- Gasfilter A/B/E/K: Bei organischen/lösemittelhaltigen Dämpfen.
8. Dokumentation und Nachweispflichten
8.1 Schriftliche Betriebsanweisung
- Inhalte:
- Beschreibung der Tätigkeit und der Gefahren.
- Gefahren- und Sicherheitsdatenblätter.
- PSA-Einsatz und –Pflege.
- Verhalten im Notfall (Erste Hilfe, Brandfall).
- Aushangpflicht:
Die Betriebsanweisung muss für alle Mitarbeiter leicht zugänglich sein (z. B. ausgehängt im Pausenraum oder in der Werkstatt).
8.2 Prüfungsnachweise und Dokumentation von Prüfungen
- Maschinenprüfungen (BetrSichV, DGUV 3):
- Datum, Prüfer, Prüfergebnis.
- Bescheinigung aufbewahren – mindestens bis zur nächsten Prüfung.
- Elektrische Anlagen (DGUV 3):
- => „Prüfbuch“ führen: Ortsfeste Elektroinstallation, ortsveränderliche Geräte, Kabel.
- Leitern und Gerüste (DGUV 1, DGUV Grundsatz 312-906):
- Wenn ein Gerüst aufgebaut wird, muss es abgenommen und geprüft werden; Nachweis im Gerüstbuch.
8.3 Unterweisungsnachweis
- Teilnehmerliste: Datum, Thema, Unterschrift.
- Schulungsinhalte: Kurzprotokoll darüber, was vermittelt wurde (z. B. „Unterweisung: PSA, Gefahren beim Arbeiten in der Höhe, Verhalten bei Gefahrstoffkontakt“).
9. Praxis-Tipps: So verbesserst du die Sicherheit im Alltag
- Führe tägliche Sichtkontrollen durch:
Vor Arbeitsbeginn überprüfe deine Maschinen, Leitern, Leitungen und den Arbeitsplatz auf sichtbare Mängel (defekte Kabel, beschädigte Schutzvorrichtungen). - Verwende Checklisten:
Eine standardisierte Tages-Checkliste hilft dabei, keine Prüfungen zu vergessen (z. B. „Ist Werkzeug intakt? Sind Schutzschalter aktiv?“). - Motiviere deine Mitarbeiter, Gefahren zu melden:
Richte eine anonyme Meldebox ein oder nutze eine App, damit jeder sofort potenzielle Risiken (defekte Maschine, rutschiger Boden) notieren kann. - Regelmäßige Toolbox-Meetings:
Kleine kurze Besprechungen (5–10 Minuten) vor Schichtbeginn: Aktuelle Gefahren, besondere Wetterbedingungen, individuelle Aufgaben besprechen. - Belohne sicheres Verhalten:
Schaffe Anreize für Mitarbeiter, die besonders umsichtig arbeiten – zum Beispiel ein Lob in der Teamsitzung, eine kleine Prämie oder öffentliches Dankeschön. - Notfallübungen:
Einmal im Jahr eine simulierte Evakuierung oder einen Unfall durchspielen: Wo ist Sammelpunkt? Wer ruft Rettung? Das vermeidet Panik und Unsicherheit. - Gesundheitschecks und Ergonomieberatung:
Wenn möglich, biete deinen Mitarbeitern Augenuntersuchungen oder ergonomische Arbeitsplatzanalysen an. Oft führen Rückenschmerzen und Sehstress zu langen Ausfällen.
10. Fazit: Vorsorgen statt nachsorgen
Arbeitssicherheit ist keine lästige Pflicht, sondern Investition in deinen Betrieb und deine Mitarbeiter. Wenn du die gesetzlichen Vorgaben ernst nimmst, Gefährdungsbeurteilungen konsequent umsetzt, in PSA investierst und deine Team regelmäßig unterweist, minimierst du Unfälle und Ausfallzeiten. Darüber hinaus sparst du langfristig viel Geld, da Unfallfolgen und Bußgelder deutlich teurer sind als präventive Maßnahmen.
- Checkliste auf einen Blick:
- Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche.
- Regelmäßige Prüfungen von Maschinen, Leitern, Gerüsten, elektrischen Anlagen.
- PSA konsequent nutzen (Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe).
- Unterweisungen dokumentieren (mindestens einmal jährlich).
- Notfall- und Brandschutzkonzept erstellen und üben.
- Dokumentation pflegen: Prüfhefte, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen.
- Mitarbeiter motivieren, Risiken frühzeitig zu melden und sicher zu arbeiten.
Mit diesen Schritten sorgst du dafür, dass deine Baustellen und Werkstätten nicht nur effiziente Arbeitsplätze sind, sondern auch geschützte Orte, an denen Gesundheit und Sicherheit an erster Stelle stehen. So kannst du dich voll und ganz auf deine handwerkliche Arbeit konzentrieren – und das mit dem guten Gefühl, alles für deine eigene Sicherheit getan zu haben.
Bild: istock.com/sommart