Als angehender Handwerker steht dir eine aufregende, aber auch herausfordernde Phase bevor: die offizielle Anmeldung deines Betriebs. Zwei wichtige Institutionen sind dabei das Finanzamt und die Handwerkskammer (HWK). Hier bekommst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit du voll durchstarten kannst.
Inhaltsverzeichnis
1. Anmeldung beim Finanzamt
1.1 Gewerbeanmeldung als Ausgangspunkt
Bevor das Finanzamt aktiv wird, meldest du deinen Betrieb beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Dort erhältst du den Gewerbeschein. Oft leitet das Gewerbeamt deine Daten automatisch ans Finanzamt weiter – du musst also nicht selbst aktiv werden. Sollte das nicht der Fall sein, nimm Kontakt zum Finanzamt auf.
1.2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb weniger Tage bis Wochen schickt dir das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier trägst du alle wichtigen Daten zu deinem Unternehmen ein:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Betriebsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH etc.)
- Voraussichtliche Umsätze und Gewinne
- Angaben zur Umsatzsteuer‑Behandlung:
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) (Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird der Grenzwert von 100.000 € im laufenden Kalenderjahr überschritten, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht.)
- Oder Regelbesteuerung, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt sein möchtest.
- Bankverbindung für Steuererstattungen oder -zahlungen
Fülle den Fragebogen sorgfältig aus und sende ihn entweder per Post zurück oder – falls dein Finanzamt es anbietet – elektronisch über ELSTER (www.elster.de).
1.3 Steuernummer und USt‑ID
Nach Prüfung deiner Angaben erhältst du in der Regel binnen 1–3 Wochen deine Steuernummer. Damit identifizierst du dich in allen Steuerangelegenheiten. Falls du im innergemeinschaftlichen Warenverkehr (z. B. Ersatzteil-Einkauf aus EU-Ländern) aktiv wirst, beantragst du zusätzlich eine Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (USt‑ID) über ELSTER.
1.4 Vorauszahlungen und Fristen
Das Finanzamt kann vierteljährliche Steuervorauszahlungen auf Basis deiner Prognosen festsetzen. Achte darauf, die Termine einzuhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) musst du in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen (Verlängerung auf Antrag möglich: Bei Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsbüro verlängert sich diese Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.).
2. Anmeldung bei der Handwerkskammer
2.1 Pflichtmitgliedschaft
Jeder selbstständige Handwerksbetrieb in Deutschland ist Pflichtmitglied der regional zuständigen Handwerkskammer. Noch bevor du deine erste Rechnung schreibst, meldest du dich dort an.
2.2 Unterlagen und Nachweise
Für die Registrierung bei der HWK benötigst du meist:
- Gewerbeschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Meisterbrief, Gesellenbrief oder geeigneter Sachkundenachweis
- Gegebenenfalls Auszug aus dem Berufsregister deines Bundeslands
- Anmeldeformular der HWK (meist online verfügbar)
Reiche die Unterlagen persönlich vor Ort ein oder schicke sie per Post beziehungsweise digital, wenn die Kammer ein Online-Portal anbietet.
2.3 Eintragung ins Verzeichnis
Je nach Handwerk unterscheidet die HWK zwischen:
- zulassungspflichtigen Handwerken: Nur mit Meisterbrief oder Ausübungsberechtigung (Altgesellenregelung)
- zulassungsfreien Handwerken: Du kannst dich ohne Meister eintragen lassen, solltest aber entsprechende Qualifikationen nachweisen
Siehe auch den Beitrag zur Handwerksordnung. Nach Prüfung deiner Unterlagen trägst du die Firma ins Handwerksrollen-Verzeichnis ein und erhältst eine Mitgliedsnummer.
2.4 Beiträge und Leistungen
Sobald du Mitglied bist, erhebt die HWK jährliche Mitgliedsbeiträge. Diese setzen sich zusammen aus:
- einem Grundbeitrag (fest)
- einem Umsatzbeitrag (prozentual zu deinem Jahresumsatz)
Plan die Kosten ein – sie sind steuerlich absetzbar und finanzieren zugleich deine Beratung, Fortbildungsangebote und juristische Unterstützung durch die Kammer. Als Neugründer profitierst du oft von speziellen Starter‑Pauschalen oder niedrigeren Beiträgen im ersten Jahr. Deine zuständige Handwerkskammer kann dich hierzu beraten.
3. Tipps für einen reibungslosen Ablauf
- Zeitplan aufstellen: Melde dich frühzeitig an, damit du rechtzeitig deine Steuernummer und Kammer-Mitgliedschaft erhältst.
- Unterlagen komplett halten: Fehlende Dokumente verzögern den Prozess. Prüfe Checklisten von Gewerbeamt, Finanzamt und HWK.
- Beratung nutzen: Viele HWKs bieten kostenfreie Gründerseminare und Steuerberatungs-Sprechstunden.
- ELSTER-Zugang: Richte deinen Online-Zugang sofort ein, um Fragebögen und Steuererklärungen digital einzureichen.
Fazit
Mit guter Vorbereitung kommst du zügig zu deiner Steuernummer und deiner Handwerkskammer-Mitgliedschaft. Das sind zwei entscheidende Schritte für dein ganz persönliches Handwerksunternehmen. Mach’s detailliert, plane vorausschauend – und dann: Ran an die Werkbank!
Viel Erfolg bei deinem Start in die Selbstständigkeit!
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