Die Handwerksordnung

Den Begriff „die Handwerksordnung“ hast du bestimmt schon gehört. Aber was genau ist sie? Wo steht sie? Wer braucht sie? Diese und viele weitere Fragen rund um die Handwerksordnung erklären wir dir hier in diesem Beitrag.

Die Handwerksordnung legt die Organisation fest und auch, welche Berufe zum Handwerk gehören. Sie gehört zu den Gesetzestexten und wurde am 17.09.1953 veröffentlicht. Offiziell heißt die Handwerksordnung „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“.

Sie ist unterteilt in die Anlage A, Anlage B1 und Anlage B2. Im Folgenden gehen wir ausführlicher darauf ein.

Die Anlage A:

Sie beinhaltet alle Berufe, für welche eine Meisterprüfung (früher: großer Befähigungsnachweis) die Voraussetzung ist, wenn du dich in diesem Handwerksberuf selbstständig machen möchtest. Der Gesetzgeber fordert eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikationen für Berufe, welche besonders gefahrgeneigt sind und/oder eine besondere Ausbildungsleistung erfordern.

Die Anlage B1:

Diese nennt alle weiteren Handwerksberufe, in denen eine Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann, aber für eine Selbstständigkeit nicht zwingend erforderlich ist.

Die Anlage B2:

Hier werden sogenannte „handwerksähnliche Gewerbe“ erfasst.

Zusammengefasst:
Anlage A der Handwerksordnung gibt also Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Die Anlage B der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungsfreie Handwerke oder als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können.

Gewerbe der Anlage A
Hier gibt es die Anlage A online.

Nummer 
 1Maurer und Betonbauer
 2Ofen- und Luftheizungsbauer
 3Zimmerer
 4Dachdecker
 5Straßenbauer
 6Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
 7Brunnenbauer
 8Steinmetzen und Steinbildhauer
 9Stuckateure
10Maler und Lackierer
11Gerüstbauer
12Schornsteinfeger
13Metallbauer
14Chirurgiemechaniker
15Karosserie- und Fahrzeugbauer
16Feinwerkmechaniker
17Zweiradmechaniker
18Kälteanlagenbauer
19Informationstechniker
20Kraftfahrzeugtechniker
21Land- und Baumaschinenmechatroniker
22Büchsenmacher
23Klempner
24Installateur und Heizungsbauer
25Elektrotechniker
26Elektromaschinenbauer
27Tischler
28Boots- und Schiffbauer
29Seiler
30Bäcker
31Konditoren
32Fleischer
33Augenoptiker
34Hörakustiker
35Orthopädietechniker
36Orthopädieschuhmacher
37Zahntechniker
38Friseure
39Glaser
40Glasbläser und Glasapparatebauer
41Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
42Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
43Werkstein- und Terrazzohersteller
44Estrichleger
45Behälter- und Apparatebauer
46Parkettleger
47Rollladen- und Sonnenschutztechniker
48Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
49Böttcher
50Glasveredler
51Schilder- und Lichtreklamehersteller
52Raumausstatter
53Orgel- und Harmoniumbauer

Gewerbe der Anlage B1

Abschnitt 1
Zulassungsfreie Handwerke
Nummer 
 1entfällt
 2entfällt
 3entfällt
 4entfällt
 5Uhrmacher
 6Graveure
 7Metallbildner
 8Galvaniseure
 9Metall- und Glockengießer
10Präzisionswerkzeugmechaniker
11Gold- und Silberschmiede
12entfällt
13entfällt
14Modellbauer
15entfällt
16Holzbildhauer
17entfällt
18Korb- und Flechtwerkgestalter
19Maßschneider
20Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
21Modisten
22(weggefallen)
23Segelmacher
24Kürschner
25Schuhmacher
26Sattler und Feintäschner
27entfällt
28Müller
29Brauer und Mälzer
30Weinküfer
31Textilreiniger
32Wachszieher
33Gebäudereiniger
34entfällt
35Feinoptiker
36Glas- und Porzellanmaler
37Edelsteinschleifer und -graveure
38Fotografen
39Buchbinder
40Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
41entfällt
42entfällt
43Keramiker
44entfällt
45Klavier- und Cembalobauer
46Handzuginstrumentenmacher
47Geigenbauer
48Bogenmacher
49Metallblasinstrumentenmacher
50Holzblasinstrumentenmacher
51Zupfinstrumentenmacher
52Vergolder
53entfällt
54Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
55Bestatter
56Kosmetiker

Gewerbe der Anlage B2
Hier gibt es die Anlagen B online.

Abschnitt 2
Handwerksähnliche Gewerbe
Nummer 
 1Eisenflechter
 2Bautentrocknungsgewerbe
 3Bodenleger
 4Asphaltierer (ohne Straßenbau)
 5Fuger (im Hochbau)
 6entfällt
 7Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
 8Betonbohrer und -schneider
 9Theater- und Ausstattungsmaler
10Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
11Metallschleifer und Metallpolierer
12Metallsägen-Schärfer
13Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
14Fahrzeugverwerter
15Rohr- und Kanalreiniger
16Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
17Holzschuhmacher
18Holzblockmacher
19Daubenhauer
20Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
21Muldenhauer
22Holzreifenmacher
23Holzschindelmacher
24Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale)
25Bürsten- und Pinselmacher
26Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
27Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
28Fleckteppichhersteller
29(weggefallen)
30Theaterkostümnäher
31Plisseebrenner
32(weggefallen)
33Stoffmaler
34(weggefallen)
35Textil-Handdrucker
36Kunststopfer
37Änderungsschneider
38Handschuhmacher
39Ausführung einfacher Schuhreparaturen
40Gerber
41Innerei-Fleischer (Kuttler)
42Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
43Fleischzerleger, Ausbeiner
44Appreteure, Dekateure
45Schnellreiniger
46Teppichreiniger
47Getränkeleitungsreiniger
48entfällt
49Maskenbildner
50entfällt
51Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
52Klavierstimmer
53Theaterplastiker
54Requisiteure
55Schirmmacher
56Steindrucker
57Schlagzeugmacher

Bild: istock.com/AndreyPopov

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