Handwerkerrechnung korrekt schreiben: Pflichtangaben

Wir zeigen dir, welche Mindestinhalte deine erstellte Handwerkerrechnung im Normalfall aufweisen muss.

Gibt es einen Zeitraum, in dem die Rechnung erstellt sein muss?

Ja, nach § 14 Umsatzsteuergesetz innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Tätigkeit.

Was muss zwingend auf der Rechnung angegeben werden?

  1. Auftragnehmer: Name und Anschrift des Betriebs
  2. Auftraggeber: Name und Anschrift des Kunden
  3. Steuer- oder Umsatzsteuer-ID des Betriebs
  4. Rechnungsdatum
  5. Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
  6. Fortlaufende Rechnungsnummer
  7. Leistungsbeschreibung mit Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren und Art und Umfang der erbrachten Leistung, bzw. Tätigkeit
  8. Entgelte (ggf. auf verschiedene Steuersätze achten!), Hinweis auf Steuerbefreiungen oder vereinbarte Minderungen
  9. Gesamtsumme brutto, ausgewiesene Umsatzsteuer, Zahlbetrag

Achtung: Auch Gutschriften sind Rechnungen. Werden Gutschriften erstellt, sollten diese auch als Gutschrift gekennzeichnet werden.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnung

Als Kleinbetrag gelten Rechnungen bis 250,00 Euro lt. § 33 UStDV:

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,

2. das Ausstellungsdatum,

3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und

4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes. Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt werden.

Sonderfall: Rechnungserstellung für einen Gewerbekunden

Nicht vergessen! Nach § 48 Einkommenssteuergesetz solltest du eine Kopie deiner Freistellungsbescheinigung beilegen. Das ganze Gesetz kannst du hier nachlesen.

Unseren Blogbeitrag zur Freistellungsbescheinigung findest du hier.

Anbei ein Muster einer Handwerkerrechnung:

Bild: istock.com/AndreyPopov

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