Ein Meisterkurs kostet schnell mehrere tausend Euro – da lohnt es sich, genau hinzuschauen, wie du die Ausgaben steuerlich geltend machen kannst. Zum Glück gibt es gute Nachrichten: Viele Positionen kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzen – wenn du weißt, worauf es ankommt.
1. Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten – musst du das versteuern?
Wenn dein Chef den Meisterkurs komplett bezahlt, klingt das erstmal super. Aber stellt sich die Frage: Musst du diesen Vorteil versteuern?
Nein, wenn der Kurs im überwiegenden betrieblichen Interesse deines Arbeitgebers stattfindet. Dann ist die Übernahme steuer- und abgabenfrei.
Tipp: Lass die Rechnung am besten auf den Arbeitgeber ausstellen – das macht alles einfacher und vermeidet mögliche Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Wurde die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt, braucht ihr unbedingt eine schriftliche Vereinbarung, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt – noch bevor du den Vertrag mit der Bildungseinrichtung unterschreibst.
2. Du bezahlst den Meisterkurs selbst – was kannst du absetzen?
Wenn du den Kurs auf eigene Kosten besuchst, kannst du viele Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Das senkt deine Steuerlast. Hier ein Überblick, was alles möglich ist:
Kurs- und Prüfungsgebühren
Die offensichtlichen Kosten für den Lehrgang und die Prüfung kannst du direkt als Werbungskosten angeben.
Fahrtkosten
Du darfst die Fahrten zur Bildungsstätte ansetzen:
- 30 Cent pro Kilometer bei Nutzung deines Privat-PKW – Hin- und Rückfahrt gerechnet.
Verpflegungspauschalen
Wenn du bei den Kurs-Tagen mehr als 8 Stunden von zuhause weg bist, kannst du täglich 14 Euro als Verpflegungspauschale absetzen. Bei mehr als 24 Stunden sogar 28 Euro. Diese Pauschale kannst du maximal drei Monate lang absetzen – es sei denn, du besuchst die Bildungsstätte nicht mehr als zwei Tage pro Woche. Dann gilt keine zeitliche Begrenzung.
Beispiel: Du fährst an 50 Kurs-Tagen jeweils 40 km zur Schule. Dann wären allein die Fahrtkosten rund 1.200 € (50 x 40 km x 2 x 0,30 €). Zusätzlich kämen Verpflegungspauschalen oben drauf.
3. Besonderheiten bei Vollzeitkursen
Machst du den Meisterkurs in Vollzeit, etwa mit Ruhen des Arbeitsverhältnisses, ändert sich die steuerliche Behandlung:
Die Bildungseinrichtung gilt steuerlich als erste Tätigkeitsstätte.
Das bedeutet:
- Für Fahrten gilt die Entfernungspauschale (also nur einfache Strecke zum Kurs) – derzeit einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab 2026.
- Keine Verpflegungspauschale bei solchen Vollzeitmaßnahmen.
4. Lern- und Lerngruppen treffen – auch absetzbar!
Du triffst dich mit Kurskollegen zum gemeinsamen Lernen?
Super – auch hier kannst du Kosten absetzen:
- Fahrtkosten zur Wohnung der Mitlernenden oder anderen Treffpunkten gelten als Werbungskosten.
- Auch hier kannst du die 30-Cent-Kilometerpauschale ansetzen.
- Und Verpflegungspauschalen wie oben beschrieben.
Wichtig ist nur, dass du sauber dokumentierst, dass es sich um echte Lerntreffen handelt – ohne privaten Teil.
5. Aufstiegs-BAföG & Meisterbonus: Steuerliche Tipps
- Meister-BAföG ist in voller Höhe steuerfrei. Du musst es also nicht in der Steuererklärung angeben.
- Zinszahlungen für das zurückzuzahlende Darlehen können teilweise als Werbungskosten abziehbar sein – nicht aber die Tilgung selbst.
- Ein einmaliger Meisterbonus (z. B. in einigen Bundesländern) ist ebenfalls steuerfrei und mindert nicht den Abzug deiner Ausbildungskosten.
6. Arbeitgeber übernimmt nur einen Teil – so rechnest du ab
Wenn dein Arbeitgeber nur einen Teil deiner Kosten übernimmt, musst du das bei der Steuererklärung angeben – aber keine Sorge:
Du ermittelst deine gesamten Werbungskosten und ziehst davon die Arbeitgeberzuzahlungen ab.
Lass dir am besten schriftlich bescheinigen, wie viel übernommen wurde, und reiche die Bescheinigung mit deiner Steuererklärung ein.
Fazit: Ein Meisterkurs ist teuer – aber viele dieser Kosten kannst du clever von der Steuer absetzen. Egal ob du die Ausbildung selbst finanzierst oder dein Arbeitgeber unterstützt – es lohnt sich, genau zu dokumentieren, was angefallen ist und alles gut dokumentiert in der Steuererklärung anzugeben.



