Kurz und knapp sind hier die Neuerungen im Überblick:
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt um 1,08 Euro, auf 13,90 Euro/Stunde.
Verdienstgrenze Minijob
Bisher war die Grenze monatlich bei 556,00 Euro. Neu sind nun monatlich 603,00 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze
- In der allgemeinen Rentenversicherung liegt sie nun bei 101.400 Euro im Jahr und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 124.800 Euro im Jahr.
- In Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze jetzt auf 69.750 Euro im Jahr – das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.812,50 Euro.
Betrifft Gerüstbau: 2026 wird Sommerausfallgeld eingeführt
Tarifliches Sommerausfallgeld: Zwischen dem 1. Mai und dem 31. August können sie bis zu 50 Ausfallstunden geltend machen (anwendbar bei extreme Witterungsbedingungen).
Nutzen: Im Gerüstbauer-Handwerk erhalten diese 75 Prozent des Stundenlohns über die Sozialkasse erstattet, zusätzlich erhalten Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück.
Änderung Branchenmindestlöhne 2026
- Dachdeckerhandwerk: Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitskräfte auf 14,96 Euro pro Stunde angehoben. Zeitglich steigt auch der Mindestlohn 2 für gelernte Dachdecker auf 16,60 Euro pro Stunde.
- Elektrohandwerke: Zum 1. Januar 2026 wird der Branchenmindestlohn um 52 Cent angehoben. Er liegt dann bei 14,93 Euro pro Stunde.
- Gebäudereiniger-Handwerk: Für Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Januar auf 15,00 Euro pro Stunde – das entspricht einem Plus von 75 Cent. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) erhöht sich die Lohnuntergrenze um 95 Cent und beträgt dann 18,40 Euro pro Stunde.
- Gerüstbauer-Handwerk: Zum 1. Januar 2026 steigt der Branchenmindestlohn auf 14,35 Euro pro Stunde.
- Maler- und Lackiererhandwerk wird der Branchenmindestlohn für gelernte Fachkräfte zum 1. Juli auf 16,13 Euro pro Stunde angehoben – das sind 1,13 Euro mehr als bislang.
Mindestausbildungsvergütung
Gilt für Lehrlinge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 eine Lehre beginnen und diese steigt um 6,2 Prozent.
Folgende Mindestvergütungen gelten:
- Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro
- Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro
- Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro
- Viertes Ausbildungsjahr: 1.014 Euro
Elektronischer Berufsausweis wird 2026 Pflicht für Gesundheitshandwerke
Für die notwendige Authentifizierung benötigen die Betriebe zwei neue Karten:
- den elektronischen Berufsausweis (eBA) für die persönliche Identifikation und Signatur sowie
- die Institutionskarte SMC-B, die den Betrieb selbst für die IT freischaltet.
Die Beantragung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer. Weitere Infos gibt’s beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Bild: istock.com/Alones Creative Textquelle: Neue Gesetze und Pflichten: Was sich 2026 für Handwerker ändert | handwerk.com



