Anfang 2025 wird die E-Rechnung eingeführt. Wir haben hier alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Wen betrifft die E-Rechnung?
Zum Empfang sind alle Unternehmen in Deutschland ab 01.01.2025 verpflichtet.
Zum Versenden von E-Rechnungen sind folgende Gruppen betroffen:
- Selbstständige, deren Unternehmen den Sitz in Deutschland hat.
- Es werden Rechnungen an andere Unternehmen gestellt, sogenannte B2B-Geschäfte, d.h. die Rechnungen gehen an Unternehmen, die ebenfalls in Deutschland sitzen.
Wichtige Daten im Überblick
Ab 01.01.2025: Pflicht Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen
Ab 2027: Pflicht Versand von E-Rechnungen für Unternehmen, deren Vorjahresumsatz über 800.000,00 Euro lag
Ab 2028: Pflicht Versand von E-Rechnungen für alle Betriebe
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein, da der Inhalt eines PDF-Dokuments nicht maschinenlesbar ist.
Welche Dateiformate gibt es bei der E-Rechnung?
Es gibt die XRechnung, diese ist ein reiner Datensatz und ZUGFeRD, dieses Format bietet zusätzlich eine PDF-Ansicht. Beide Formate bestehen aus einem maschinenlesbaren XML-Datensatz, welcher übermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann.
Was ist aktuell zu tun?
Stelle sicher, dass Du eine rechtssichere Software verwendest, die regelmäßig geupdatet wird. Frage beim Softwarehersteller an, ob Dein Programm bereits E-Rechnungen verarbeiten kann. Ganz wichtig ist vor allem der Empfang. Viele Softwareunternehmen bieten aber bereits jetzt schon Lösungen für den Empfang und Versand von E-Rechnungen. Falls es Dein Buchhaltungssystem nicht schon anbietet, digitalisiere die Aufbewahrung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, denn das ist die Zukunft und hilft Dir, schnell auf Deine Daten zuzugreifen. Ohne langes Blättern in verstaubten Ordnern. Speichere die Rechnungen sinnvoll ab, z.B. nach Datum, Namen und/oder Rechnungsnummern.
Hast Du spezielle Fragen zu Deiner Buchhaltung in Deinem Unternehmen, zögere nicht. Dein Steuerbüro anzusprechen. Dieses ist vom Fach und kann Dir schnell weiterhelfen.
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