Die Handwerkskarte

Sobald ein zulassungspflichtiges Handwerk mithilfe des Meisterbriefs in die Handwerksrolle bei der zuständigen HWK eingetragen wird, erhält man auch die Handwerkskarte. Sie ist solange gültig, bis Daten geändert werden. Der § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks regelt die Vorgaben der Kartenausstellung.

Info: Die Handwerkskarte wird auch zur Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde, bzw. Stadt benötigt.

Vorteile der Handwerkskarte

  • Ausnahmegenehmigung beim Parken (vor Ort beim Kunden, z.B. Innenstadt)
  • Gilt als Qualitätsmerkmal
  • Bei behördlichen Kontrollen ist kein weiterer Nachweis der Betriebseignung nötig

Was steht auf der Handwerkskarte?

  • Alle erlaubten handwerklichen Tätigkeiten, die ausgeführt werden dürfen
  • Name, Firmenbezeichnung und die dazugehörigen Adressen
  • Datum der Eintragung
  • Die Betriebsnummer

Wann ist die Eintragung verpflichtend?

Bei Gründung eines zulassungspflichtigen Handwerkbetriebes oder eines stehenden Gewerbes, was bedeutet, dass der Gewerbehauptsitz einen festen Standort besitzt.

Welche Gewerbe sind zulassungspflichtig nach § 1 Absatz 2 der HwO Anlage A?

 1Maurer und Betonbauer
 2Ofen- und Luftheizungsbauer
 3Zimmerer
 4Dachdecker
 5Straßenbauer
 6Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
 7Brunnenbauer
 8Steinmetzen und Steinbildhauer
 9Stuckateure
10Maler und Lackierer
11Gerüstbauer
12Schornsteinfeger
13Metallbauer
14Chirurgiemechaniker
15Karosserie- und Fahrzeugbauer
16Feinwerkmechaniker
17Zweiradmechaniker
18Kälteanlagenbauer
19Informationstechniker
20Kraftfahrzeugtechniker
21Land- und Baumaschinenmechatroniker
22Büchsenmacher
23Klempner
24Installateur und Heizungsbauer
25Elektrotechniker
26Elektromaschinenbauer
27Tischler
28Boots- und Schiffbauer
29Seiler
30Bäcker
31Konditoren
32Fleischer
33Augenoptiker
34Hörakustiker
35Orthopädietechniker
36Orthopädieschuhmacher
37Zahntechniker
38Friseure
39Glaser
40Glasbläser und Glasapparatebauer
41Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
42Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
43Werkstein- und Terrazzohersteller
44Estrichleger
45Behälter- und Apparatebauer
46Parkettleger
47Rollladen- und Sonnenschutztechniker
48Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
49Böttcher
50Glasveredler
51Schilder- und Lichtreklamehersteller
52Raumausstatter
53Orgel- und Harmoniumbauer
Quelle der Tabelle: gesetze-im-internet.de/hwo

Achtung: Betriebe, die bereits vor der Gesetzesänderung bestanden, fallen unter die Bestandsschutzregelung nach  § 126 Abs. 1 HwO und benötigen keinen Meisterbrief/-titel. Diese werden von Amtswegen in die Handwerksrolle eingetragen.

Was kostet die Handwerkskarte?

Die zuständige Handwerkskammer legt die Gebühr fest. Neben regionalen Unterschieden spielt auch die Firmierung eine Rolle. Man sollte mit mindestens 50,00 Euro rechnen. Die Kosten können aber auch im dreistelligen Bereich liegen.

Sollten noch Fragen offen sein, bzw. kommt es zu Sonderfällen, ist es immer ratsam die zuständige HWK zu kontaktieren.

Bild: istock.com

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