Sobald ein zulassungspflichtiges Handwerk mithilfe des Meisterbriefs in die Handwerksrolle bei der zuständigen HWK eingetragen wird, erhält man auch die Handwerkskarte. Sie ist solange gültig, bis Daten geändert werden. Der § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks regelt die Vorgaben der Kartenausstellung.
Info: Die Handwerkskarte wird auch zur Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde, bzw. Stadt benötigt.
Vorteile der Handwerkskarte
- Ausnahmegenehmigung beim Parken (vor Ort beim Kunden, z.B. Innenstadt)
- Gilt als Qualitätsmerkmal
- Bei behördlichen Kontrollen ist kein weiterer Nachweis der Betriebseignung nötig
Was steht auf der Handwerkskarte?
- Alle erlaubten handwerklichen Tätigkeiten, die ausgeführt werden dürfen
- Name, Firmenbezeichnung und die dazugehörigen Adressen
- Datum der Eintragung
- Die Betriebsnummer
Wann ist die Eintragung verpflichtend?
Bei Gründung eines zulassungspflichtigen Handwerkbetriebes oder eines stehenden Gewerbes, was bedeutet, dass der Gewerbehauptsitz einen festen Standort besitzt.
Welche Gewerbe sind zulassungspflichtig nach § 1 Absatz 2 der HwO Anlage A?
1 | Maurer und Betonbauer |
2 | Ofen- und Luftheizungsbauer |
3 | Zimmerer |
4 | Dachdecker |
5 | Straßenbauer |
6 | Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer |
7 | Brunnenbauer |
8 | Steinmetzen und Steinbildhauer |
9 | Stuckateure |
10 | Maler und Lackierer |
11 | Gerüstbauer |
12 | Schornsteinfeger |
13 | Metallbauer |
14 | Chirurgiemechaniker |
15 | Karosserie- und Fahrzeugbauer |
16 | Feinwerkmechaniker |
17 | Zweiradmechaniker |
18 | Kälteanlagenbauer |
19 | Informationstechniker |
20 | Kraftfahrzeugtechniker |
21 | Land- und Baumaschinenmechatroniker |
22 | Büchsenmacher |
23 | Klempner |
24 | Installateur und Heizungsbauer |
25 | Elektrotechniker |
26 | Elektromaschinenbauer |
27 | Tischler |
28 | Boots- und Schiffbauer |
29 | Seiler |
30 | Bäcker |
31 | Konditoren |
32 | Fleischer |
33 | Augenoptiker |
34 | Hörakustiker |
35 | Orthopädietechniker |
36 | Orthopädieschuhmacher |
37 | Zahntechniker |
38 | Friseure |
39 | Glaser |
40 | Glasbläser und Glasapparatebauer |
41 | Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik |
42 | Fliesen-, Platten- und Mosaikleger |
43 | Werkstein- und Terrazzohersteller |
44 | Estrichleger |
45 | Behälter- und Apparatebauer |
46 | Parkettleger |
47 | Rollladen- und Sonnenschutztechniker |
48 | Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher |
49 | Böttcher |
50 | Glasveredler |
51 | Schilder- und Lichtreklamehersteller |
52 | Raumausstatter |
53 | Orgel- und Harmoniumbauer |
Achtung: Betriebe, die bereits vor der Gesetzesänderung bestanden, fallen unter die Bestandsschutzregelung nach § 126 Abs. 1 HwO und benötigen keinen Meisterbrief/-titel. Diese werden von Amtswegen in die Handwerksrolle eingetragen.
Was kostet die Handwerkskarte?
Die zuständige Handwerkskammer legt die Gebühr fest. Neben regionalen Unterschieden spielt auch die Firmierung eine Rolle. Man sollte mit mindestens 50,00 Euro rechnen. Die Kosten können aber auch im dreistelligen Bereich liegen.
Sollten noch Fragen offen sein, bzw. kommt es zu Sonderfällen, ist es immer ratsam die zuständige HWK zu kontaktieren.
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