UG oder GmbH mit Musterprotokoll gründen

Das Musterprotokoll stellt bei der Gründung einer UG oder GmbH eine Alternative zum Gesellschaftsvertrag dar. Doch um was genau handelt es sich dabei, worauf muss man bei der Erstellung achten und welche Vor- und Nachteile hat es im Vergleich zum gängigen Gesellschaftsvertrag? In unserem Artikel verraten wir Dir alles, was Du über das Thema wissen musst.

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Musterprotokoll: Definition

Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist ein obligatorischer Bestandteil der Unternehmensgründung, denn dieser dient zur Festlegung der Rechtsgrundlagen und ermöglicht es, dass sich ein Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen kann. Die Erstellung einer individuellen Satzung kann allerdings teuer und zeitaufwendig sein. Als eine Alternative kann jedoch ein Musterprotokoll für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt; kurz UG) verwendet werden. Dieser soll den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen sowie die dabei anfallenden Notarkosten deutlich senken. Dies wird erreicht, indem das Dokument wie eine Art Lückentext funktioniert. Gründer füllen nur relevante Informationen in die dafür vorgesehenen Stellen des Dokuments ein.

Inhalt eines Musterprotokolls:

  • Angaben zu den Gesellschaftern und dem zuständigen Notar, Datum
  • Unternehmensname und -sitz
  • Gegenstand des Unternehmen
  • Angaben zum Stammkapital
  • Geschäftsführer
  • Kosten der Gründung
  • Angaben zu den Ausfertigungen
  • Gegebenenfalls weitere Hinweise vom Notar

UG oder GmbH gründen: Voraussetzungen für die Nutzung eines Musterprotokolls

Die Gründung einer UG oder GmbH mit dem Musterprotokoll ist mit einigen Voraussetzungen verknüpft.

  1. Das Unternehmen hat nur einen Geschäftsführer
  2. Maximal drei Gesellschafter sind Teil des Gründerteams
  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr 

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann diese Methode nicht genutzt werden, um eine UG oder GmbH zu gründen.

Gründung mit Musterprotokoll: Ablauf

Wenn Du im Handwerk mit einem Musterprotokoll eine UG oder GmbH gründen möchtest, musst Du wie folgt vorgehen:

  1. Musterprotokoll erstellen und unterzeichnen (alle Gesellschafter)
  2. Einem Notar das Musterprotokoll übergeben und es beurkunden lassen
  3. Musterprotokoll beim Handelsregister einreichen und Nachweis der Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto erbringen
  4. Anmeldung beim Gewerbeamt, Finanzamt und allen weiteren relevanten Behörden
  5. Eintragung bei der IHK. Bei einem handwerklichen Betrieb erfolgt die Eintragung bei der Handwerkskammer.
  6. Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Wie lange der Gründungsprozess dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell man einen Termin bei einem Notar bekommt. In der Regel kann man mit einer Gründungsdauer von circa zwei bis vier Wochen rechnen.

Musterprotokoll & Gesellschaftsvertrag: Unterschiede

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Gesellschaftsvertrag und dem Musterprotokoll ist der Umfang. In beiden Dokumenten werden die Basisangaben zum Unternehmen festgehalten. Während es beim Letzteren bei diesen bleibt, deckt der Gesellschaftsvertrag weitere Punkte ab. Der weitere Unterschied ist, dass beim Musterprotokoll die Punkte festgelegt sind und sich nicht verändern lassen. Aufgrund dieser wesentlichen Unterschiede und weiterer Regelungen ergeben sich einige Vor- und Nachteile für beide Methoden. Im Nachfolgenden Abschnitt geben wir einen Überblick.

Gründung einer UG oder GmbH mit einem Musterprotokoll: Die Vor- und Nachteile im Überblick

Die folgenden Tabellen geben Dir einen genauen Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile eines Musterprotokolls sowie Gesellschaftsvertrags im direkten Vergleich.

Musterprotokoll: Vor- und Nachteile

                                      Vorteile                                    Nachteile
Geringere NotarkostenNur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Unkompliziert und schnell angefertigtIndividuelle Regelungen nicht möglich
Geringer bürokratischer AufwandNachträgliche Änderungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden
Erstellung einer Satzung nach Gründung möglichKeine Sacheinlagen möglich, nur Bareinlagen

Gesellschaftsvertrag: Vor- und Nachteile

                                      Vorteile                                    Nachteile
Individuelle Anpassungen an das eigene Unternehmen möglichTeurer als ein Musterprotokoll
Kann in Konfliktsituationen absichernHoher bürokratischer Aufwand
Bietet eine langfristig tragbare Lösung für das Unternehmen 

Wie man den Tabellen entnehmen kann, ist die größte Schwäche eines Musterprotokolls die Flexibilität. Da sich die Punkte im Musterprotokoll nicht verändern und ergänzen lassen, ist man bei der Ausgestaltung sehr eingeschränkt. Dieser macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn mehrere Gesellschafter an der Gründung beteiligt sind. Die größten Vorteile im Vergleich zu einem Gesellschaftsvertrag sind die geringeren Kosten und der geringere Aufwand. Da das Musterprotokoll lediglich die benötigten Basisinformationen abdeckt, ist der zeitliche Aufwand für die Erstellung geringer als bei einem Gesellschaftsvertrag. Im Gesellschaftsvertrag können Gesellschafter hingegen den Inhalt innerhalb des rechtlichen Rahmens anpassen. Dadurch ist ein individuellerer, auf das Unternehmen abgestimmter Gesellschaftsvertrag möglich.

Fazit: Für wen lohnt sich die Gründung einer UG oder GmbH mit Musterprotokoll?

Das Musterprotokoll bringt einige Vor- und Nachteile mit sich. Aufgrund der geringen Kosten kann es sich besonders für einzelne Gründer, die mit einem niedrigen Stammkapital eine UG oder GmbH gründen möchten, lohnen. Wer viel Wert auf Individualität legt, sollte allerdings stattdessen einen Gesellschaftsvertrag nutzen. Denn die Festlegung zusätzlicher Regelungen, um sich beispielsweise bei eventuell eintretenden Konfliktsituationen abzusichern, sind mit einem Musterprotokoll nicht möglich.

Wenn eine UG oder GmbH mit einem Musterprotokoll gegründet wurde, müssen sich die Gesellschafter übrigens nicht für immer an diesen binden. Nach der Gründung kann das Musterprotokoll nämlich zu jedem Zeitpunkt durch eine Satzung ersetzt werden. Dadurch entstehen allerdings weitere Kosten, die in der Summe dann oft teurer sein können als eine Gründung nur mit Gesellschaftsvertrag. Daher solltest Du immer abwägen, welche Methode für dich und dein Unternehmen den meisten Mehrwert bietet.

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