Kleingewerbe im Handwerk anmelden: der STart in die Selbstständigkeit
Du möchtest als Handwerker einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Für viele Elektriker, Maler, Gartenbauer, Fliesenleger oder Hausmeisterdienste ist die Gründung eines Kleingewerbes der einfachste Einstieg in den eigenen Betrieb. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar, die Kosten sind gering und du kannst zunächst nebenberuflich Erfahrungen sammeln.
Doch nicht jedes Handwerk darf ohne Weiteres als Kleingewerbe ausgeübt werden. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten auf dich zukommen und worauf du bei der Gründung achten solltest.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern eine vereinfachte Form der gewerblichen Tätigkeit. Es richtet sich vor allem an Einzelunternehmer mit überschaubaren Umsätzen und einer einfachen Betriebsstruktur.
Als Kleingewerbetreibender bist du in der Regel:
- Einzelunternehmer
- nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet
- von einer Bilanzierung befreit
- berechtigt, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen
Dadurch reduzieren sich der Verwaltungsaufwand und die laufenden Kosten erheblich.
Darf jedes Handwerk als Kleingewerbe betrieben werden?
Nein. Im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Gewerken unterschieden. Danach müssen sich auch Kleingewerbe richten.
Zulassungspflichtige Gewerke
Für viele klassische Handwerksberufe ist weiterhin ein Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
- Elektrotechniker
- Installateur und Heizungsbauer
- Dachdecker
- Maurer und Betonbauer
- Tischler
- Maler und Lackierer
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben möchte, muss in der Regel in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Zulassungsfreie Gewerke
Viele Dienstleistungen können auch ohne Meisterbrief ausgeübt werden.
Hier einige Beispiele:
- Gebäudereiniger
- Bodenleger
- Raumausstatter
- Fotografen
- Kosmetiker
- Änderungsschneider
Zusätzlich gibt es zahlreiche handwerksähnliche Gewerbe, die ebenfalls ohne Meistertitel ausgeübt werden dürfen.
Vor der Gründung solltest du unbedingt bei der zuständigen Handwerkskammer prüfen lassen, welche Voraussetzungen für dein Gewerk gelten.
Kleingewerbe im Handwerk anmelden – Schritt für Schritt
1. Geschäftsidee und Leistungen festlegen
Definiere zunächst genau, welche Leistungen du anbieten möchtest. Eine klare Positionierung erleichtert später die Kundengewinnung.
2. Gewerbe anmelden
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
Benötigt werden in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (falls erforderlich)
- gegebenenfalls Nachweise über Qualifikationen
- Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Gewerken
3. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.
Hier entscheidest du unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz nutzen möchtest.
4. Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft
Handwerksbetriebe werden Mitglied der zuständigen Handwerkskammer. Zusätzlich erfolgt eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, welche für den gesetzlichen Unfallschutz zuständig ist.
Kleinunternehmerregelung im Handwerk
Seit 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen:
- maximal 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr
- maximal 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr
Wer diese Grenzen einhält, muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen.
Wichtiger Hinweis der IHK Berlin:
Kleinunternehmen können keinen Vorsteuerabzug geltend machen und dürfen auch keine Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellen. Die Einfuhr von Gegenständen sowie der innergemeinschaftliche Erwerb durch einen Kleinunternehmer sind nicht von der Steuerbefreiung erfasst. Bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. Umsätze aus Vermietung) bleiben bei der Berechnung der Umsatzgrenze unberücksichtigt.
Im Falle der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (auch „reverse charge“ genannt, z.B. gem. § 13b Abs. 5 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 1a UStG) sind Sie trotz der Kleinunternehmerregelung verpflichtet, die auf die erhaltene Lieferung oder sonstige Leistung entfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden und abzuführen (§ 18 Abs. 4a UStG). Ein Recht zum Vorsteuerabzug besteht auch in diesen Fällen nicht.
Weitere Infos hier.
Vorteile
- einfachere Buchhaltung
- geringerer Verwaltungsaufwand
- günstigere Preise für Privatkunden möglich
Nachteile
- kein Vorsteuerabzug bei Investitionen
- bei größeren Anschaffungen oft weniger attraktiv
Gerade für Nebenerwerbsgründer und kleinere Handwerksbetriebe kann die Regelung dennoch sinnvoll sein.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung?
Die Gründungskosten eines Kleingewerbes sind meist überschaubar. Für die Gewerbeanmeldung rechnet man zwischen 20,00 – 60,00 Euro und die Betriebshaftpflichtversicherung liegt bei ca. 100 Euro jährlich. Kosten für Werkzeuge, Maschinen sowie das Marketing kommen individuell hinzu.
Je nach Gewerk können zusätzlich Kosten für Fahrzeuge oder spezielle Zulassungen anfallen.
Versicherungen für selbstständige Handwerker
Folgende Versicherungen sind besonders wichtig:
Betriebshaftpflichtversicherung
Sie schützt vor Schadenersatzforderungen durch Kunden oder Dritte.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Selbstständige oft unverzichtbar, da keine gesetzliche Absicherung besteht.
Rechtsschutzversicherung
Kann bei Streitigkeiten mit Kunden oder Auftraggebern hilfreich sein.
Krankenversicherung
Selbstständige, ohne hauptberufliche Tätigkeit, müssen sich auf eigene Kosten krankenversichern.
Kunden gewinnen als Handwerker
Die beste Gewerbeanmeldung bringt wenig ohne Aufträge. Deshalb solltest du frühzeitig in deine Sichtbarkeit investieren.
Wichtige Maßnahmen:
- professioneller Internetauftritt
- Unternehmensprofil von Google
- Einträge in Handwerkerportalen, z.B. Blauarbeit.de
- lokale Werbung
- Social Media Profil
Gerade in den ersten Monaten entscheidet eine kontinuierliche Kundengewinnung über den langfristigen Erfolg.
Häufige Fehler bei der Gründung vermeiden
Viele Gründer unterschätzen den organisatorischen Aufwand.
Typische Fehler sind:
- fehlende Kalkulation der Preise
- unzureichende Versicherungen
- fehlende Verträge und Angebote
- mangelndes Marketing
Fazit: Kleingewerbe im Handwerk bietet einen einfachen Start in die Selbstständigkeit
Ein Kleingewerbe ist für viele Handwerker der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit. Die Gründung ist unkompliziert, die Kosten bleiben überschaubar und die bürokratischen Anforderungen sind deutlich geringer als bei größeren Unternehmensformen.
Wichtig ist jedoch, vorab zu prüfen, ob für das gewünschte Gewerk ein Meisterbrief oder eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Mit einer soliden Planung, einer realistischen Kalkulation und einer gezielten Kundengewinnung stehen die Chancen gut, aus einem kleinen Handwerksbetrieb langfristig ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen.



